Häufige Fragen und Antworten

Was kostet ein Betreuungsplatz?

Die Höhe des monatlichen Elternbeitrages für einen Betreuungsplatz ist in der Elternbeitragssatzung der LH Dresden geregelt. Die Kosten für einen Betreuungsplatz bei einer Tagespflegeperson nach § 3SächsKitaG sind in Dresden analog den Kosten für einen Platz in einer Kinderkrippe.

Was ist bei Krankheit Urlaub von Tagesmutter?

Wenn die Tagespflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Fortbildung nicht arbeiten kann, haben Eltern Anspruch auf Ersatzbetreuung für ihr Kind. Viele Tagespflegepersonen haben bereits eine kontinuierliche Ersatztagespflegeperson oder sind in einem Ersatzbetreuungsmodell mit Kolleginnen vernetzt, so dass die Ersatzbetreuung weitgehend verlässlich und zum Wohle des Kindes geregelt werden kann. Auch die Ersatztagespflegeperson braucht eine gültige Erlaubnis der Stadt Dresden und muss alle Voraussetzungen wie auch eine Tagespflegeperson erfüllen.

Was ist wenn mein Kind krank ist?

Kranke Kinder haben grundsätzlich keinen Betreuungsanspruch in einer Tagespflegestelle. Die endgültige Entscheidung, ob das Kind die Tagespflegestelle besuchen darf oder nicht, liegt bei der Tagespflegeperson. Kinder mit folgenden Symptomen haben keinen Betreuungsanspruch in der Tagespflegestelle, bzw. müssen dem Kinderarzt vorgestellt werden:

  • fiebernde Kinder,
  • Kinder mit Durchfall! Brechdurchfall,
  • Kinder mit eitrigen Erkrankungen der Augen, der Haut und der Schleimhäute,
  • Bindehautentzündung sowie gelbgrüner Schnupfen sowie
  • Kinder mit unklaren Hautausschlägen

Kinder mit Infektionskrankheiten dürfen generell nicht in der Tagespflegestelle betreut werden. Zu Infektionskrankheiten zählen Keuchhusten, Masern, Mumps,Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib- Bakterien, Meningokokken Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A, bakterielle Ruhr, sowie Diphterie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC- Bakterien. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang Ihre Meldepflicht, die auch dann besteht, wenn Haushaltsangehörige betroffen sind. Die Tagesmutter ist verpflichtet, meldepflichtige Erkrankungen durch einen Aushang bekannt zu geben.

Welche Ausbildung haben Tagesmütter bzw. -väter?

Tagesmütter und Tagesväter haben das DJI- Curriculum im Umfang von 160 Stunden zur „Qualifizierten Kindertagespflegeperson" absolviert oder verfügen über eine pädagogische Ausbildung nach der Sächsischen Qualitätsverordnung. Jährlich werden von jeder Tagespflegeperson mindestens 20 Stunden Fortbildung absolviert. Den Tagesmüttern und Tagesvätern steht in der Beratungs- und Vermittlungsstelle eine umfangreiche Fachbibliothek zur Verfügung.

Benötigen Tagesmütter/-väter eine Erlaubnis?

Die durch die Beratungs- und Vermittlungsstelle begleiteten Tagespflegepersonen haben alle eine gültige Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII durch die Landeshauptstadt Dresden. Für die Erlaubniserteilung muss jede Tagespflegeperson u. a. eine pädagogische Konzeption, einen Lebenslauf, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, ein Raumnutzungskonzept, einen Nachweis Erste Hilfe für Säuglinge und Kleinkinder, Belehrung Infektionsschutzgesetz vorlegen. Die Erlaubnis ist fünf Jahre gültig und wird nach dieser Zeit neu beantragt.

Räumlichkeiten der Kindertagespflege

Tagesmütter und Tagesväter betreuen die Kinder in kindgerechten Räumlichkeiten. Dies kann sowohl in der Familienwohnung der Tagespflegeperson sein oder auch in separat angemieteten Räumlichkeiten. Die Räume werden durch den Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Im Rahmen der Erlaubniserteilung geprüft.

Zusammenarbeit der Eltern und der/dem Tagesmutter/Vater

Der Aufgabe, die Entwicklung des Kindes zu fördern und individuell auf seine Bedürfnisse einzugehen, kann die Tagespflegeperson nur in Zusammnearbeit mit den Eltern des Kindes nachkommen. Das bedeutet, dass die Tagespflegeperson und Eltern eine Erziehungspartnerschaft gestalten sollen, wozu die Integration der Eltern (Informationen an die Eltern, Entwicklungsgespräche, Transparenz der Arbeit der Tagespflegeperson, Beteiligung der Eltern etc.) ebenso gehört wie die Möglichkeit der Eltern, sich mit Fragen Anregungen, Vorschlägen oder Beschwerden an die Tagespflegeperson zu werden.