Kranke Kinder haben grundsätzlich keinen Betreuungsanspruch in einer Tagespflegestelle. Die endgültige Entscheidung, ob das Kind die Tagespflegestelle besuchen darf oder nicht, liegt bei der Tagespflegeperson. Kinder mit folgenden Symptomen haben keinen Betreuungsanspruch in der Tagespflegestelle, bzw. müssen dem Kinderarzt vorgestellt werden:
- fiebernde Kinder,
- Kinder mit Durchfall! Brechdurchfall,
- Kinder mit eitrigen Erkrankungen der Augen, der Haut und der Schleimhäute,
- Bindehautentzündung sowie gelbgrüner Schnupfen sowie
- Kinder mit unklaren Hautausschlägen
Kinder mit Infektionskrankheiten dürfen generell nicht in der Tagespflegestelle betreut werden. Zu Infektionskrankheiten zählen Keuchhusten, Masern, Mumps,Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib- Bakterien, Meningokokken Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A, bakterielle Ruhr, sowie Diphterie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC- Bakterien. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang Ihre Meldepflicht, die auch dann besteht, wenn Haushaltsangehörige betroffen sind. Die Tagesmutter ist verpflichtet, meldepflichtige Erkrankungen durch einen Aushang bekannt zu geben.